Eigentums-Theorie

Eigentum ist ein wichtiges Konzept. Es ist eine der wichtigsten Abstraktionsleistungen, die im Zuge der menschlichen Entwicklung vollzogen wurden. Eigentum ist untrennbar mit Geld verbunden, aber in ganz anderer Weise, als wir bisher dachten.

  1. Mit der Vergabe und Dokumentation von Krediten entsteht die erste Dokumentation von Eigentum an der abstrakten Ware Geld. (Seite 73)
  2. Kredite werden vergeben, wenn es Geld gibt. Wenn es Sacheigentum gibt, werden besicherte Kredite vergeben, was den Empfängerkreis ausweitet und durch ein vermindertes Risiko Kredite kostengünstiger macht. (Seite 79)
  3. Das Eigentum ist entstanden, weil es zuvor Geld (Abgaben) gab. (Seite 83)
  4. Definition: Eigentum definiert ein Bündel von Rechten und Pflichten für Rechtsobjektklassen, deren Einhaltung vom jeweiligen lokalen Machthaber garantiert werden. Gegen einmalige oder wiederkehrende Geldforderungen wird dann vom Machthaber Eigentum an den konkreten Rechtsobjekten der Klasse gewährt. (Seite 83)
  5. Eigentum ist ein von der Obrigkeit garantiertes Bündel von Verfügungsrechten, überwiegend über Sachgüter. Eigentum erweitert die bisher nur auf Land angewendete Bewirtschaftungsform durch Abgabebelegung auf beliebige Güter und sogar auf rein immaterielle Rechte. (Seite 84)
  6. Eigentum existiert in einer hierarchischen Form: Machthaber – (Kreditgeber) – Eigentümer – Besitzer. Wer höher in der Hierarchie steht, kann die Herausgabe seines Eigentums verlangen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Wer weiter unten in der Hierarchie steht, muss für die Nutzung oder den Erwerb von Eigentum an die höhere Ebene zahlen. (Seite 85)
  7. Eigentum gibt es, damit die Machthaber davon profitieren. (Seite 88)
  8. Berechtigungsformen an Rechtsobjektklassen (Eigentum) sind abstrakte Mittel, um Abgaben zu generieren. Sie dienen dazu, die Bewirtschaftungsgrundlagen über das bislang verwendete Land hinaus auszudehnen. (Seite 91)
  9. Gesellschaften, die Eigentum nutzen, um zu wirtschaften, sind erfolgreicher als Gesellschaften, die nur Land bewirtschaften, weil die zuvor auf Land begrenzte Grundlage der Bewirtschaftung damit (theoretisch) beliebig wachsen kann. Die einzige Begrenzung stellt das geistige Können dar, neue Rechtsobjektklassen zu schaffen und zu verwalten. (Seite 92)
  10. Nur Gesellschaften mit einem gut funktionierenden Rechts- und Bankwesen sind dazu in der Lage, Eigentum, das über Land-Eigentum hinausgeht, erfolgreich zu bewirtschaften. (Seite 114)